Hinweise zur Antragstellung

Die Regeln zur Einwerbung und zum Einsatz von Drittmitteln werden an der TU Clausthal in der "Richtlinie zur Verwaltung von Drittmitteln" festgelegt. Dieses Dokument enthält die gültigen Regelungen zur Beantragung und zur Bewirtschaftung von drittmittelfinanzierten Projekten der Zuwendungsforschung (Forschungsvorhaben) und der Auftragsforschung (Industrieaufträge).

Für die Auftragsforschung relevante Informationen zu den aktuell gültigen Stundensätzen, zur Zeiterfassung und zur Trennungsrechnung finden Sie in den Drittmittelinformationen der Drittmittelverwaltung der TU Clausthal, die Ihnen gerne weitere Details erläutert.

Der Antragsprozess bei Forschungsvorhaben an der TU Clausthal lässt sich allgemein wie nachfolgend skizziert charakterisieren. Spezifische Informationen zu einzelnen Förderern und Fördermechanismen werden auf unserer Übersichtsseite vorgestellt.

  • In der Ideenskizze stellen Sie Ihre Forschungsidee und die wichtigsten Rahmenbedingungen Ihres zukünftigen Projekts kurz und prägnant dar. Die Ideenskizze hilft bei der Konzeption eines Forschungsprojekts, bei der Ansprache von Kooperationspartnern und bei der Fördermittelrecherche. Fassen Sie z.B. folgende Punkte auf einer Seite schriftlich zusammen:

    • Welches Problem wollen Sie lösen? Warum ist das Problem relevant? Welchen wissenschaftlichen Ansatz nutzen Sie dafür?
    • Geht die Lösung über den aktuellen Forschungsstand hinaus? Nutzen Sie dafür neben der Literaturrecherche z.B. eine Projekt- und Patentrecherche.
    • Bewegen Sie sich in der Grundlagenforschung, der Entwicklung oder Demonstration (Technology Readiness Level)?
    • Welche Ergebnisse möchten Sie erzielen? Wem nutzen diese Ergebnisse? Und was passiert ggf. nach dem Projekt mit den Ergebnissen?
    • Benötigen Sie weitere Partner, um Ihr Ziel zu erreichen? Welche Kompetenzen werden für Ihr Projekt benötigt und sind bereits Kontakte zu potentiellen Kooperationspartnern vorhanden?
    • Benötigen Sie besondere Infrastruktur, z.B. spezifische Messtechnik oder eine Pilotanlage, und ist diese bereits vorhanden?
    • Schätzen Sie ganz grob den Aufwand (z.B. Budget oder Anzahl der Mitarbeiter) und den Zeitrahmen für ein Projekt.
       

    Vorlagen für Ideenskizzen erhalten Sie bei Bedarf auf Anfrage bei der Förderberatung.

  • Zur Durchführung von Forschungsvorhaben ist in der Regel eine Finanzierung notwendig. Unterschiedliche öffentliche und private Drittmittelgeber bieten Projektförderung für die unterschiedlichsten Konstellationen an. Für die Antragstellung sind die Forschenden selbst verantwortlich, sie werden aber von den zentralen Einrichtungen der TU Clausthal beraten und unterstützt.

    Die Förderberatung der TU Clausthal informiert Sie zeitnah mit den FFI-News per Email über aktuelle Ausschreibungen im Themenprofil der TU Clausthal. Wir recherchieren gezielt Fördermöglichkeiten für Ihr Thema und Ihre Projektkonstellation und beraten Sie, welche Ausschreibung zu Ihrer Idee passt. Dafür benötigen wir grundlegende Informationen von Ihnen, z.B. in Form einer Ideenskizze (s.o.), und gleichen diese mit aktuellen Ausschreibungen ab.

    Für Ihre eigene Recherche haben wir eine Übersicht zu den Webseiten der gängigsten öffentlichen Forschungsförderer zusammengestellt.

  • Die Förderberatung der TU Clausthal ist Ihre zentrale Anlaufstelle für die Antragsberatung bei Zuwendungsprojekten.
    Ansprechpartner für Fragen der Auftragsforschung ist das Sachgebiet 14 (Drittmittelverwaltung).

    In allen Phasen der Antragserstellung steht Ihnen das Beratungsangebot zu inhaltlichen und formellen Vorgaben und Rahmenbedingungen der Ausschreibungen sowie zu Querschnittsaspekten der Antragstellung zur Verfügung. Dabei stimmen wir uns eng mit den Kolleg:innen anderer Einrichtungen der TU ab und vermitteln bei spezifischen Fragestellungen z.B. zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, zur Gleichstellung, zum Forschungsdatenmanagement, zu Regelungen des Geistigen Eigentums oder der Vertragsgestaltung.

    Auf Wunsch nehmen wir Kontakt zu Projektträgern oder Nationalen Kontaktstellen auf, um Ihre Fragen zu klären und den Antrag im Sinne der Förderprogramme weiterzuentwickeln.

    Übersicht Ansprechpartner:innen an der TU Clausthal zu spezifischen Themen

  • Die Erstellung des Antragstexts und der Budgetkalkulation liegt in der Verantwortung der Forschenden. Die Förderberatung stellt spezifische Arbeitshilfen (z.B. für die Budgetkalkulation) sowie Hinweise zu erwarteten Inhalten (z.B. zur Gliederung oder zu s.g. Querschnittsthemen) für viele Förderprogramme zur Verfügung. Zudem unterstützen wir Sie auch aktiv bei der Antragserstellung insofern dies inhaltlich und zeitlich möglich ist.

    Auf Wunsch und nach vorheriger Absprache lesen wir Ihren Antrag darüber hinaus in Hinblick auf die Vollständigkeit und Kohärenz mit der Ausschreibung gegen. Für diesen Service benötigen wir ausreichend zeitlichen Vorlauf vor der geplanten Einreichung.

  • Handelt es sich bei einem Antrag um eine Antragstellung der Universität oder wird für die Antragstellung eine Erklärung der Hochschulleitung benötigt, muss der Antrag gemäß der Drittmittelrichtlinie   vor der Einreichung formal geprüft und die Antragseinreichung durch die Drittmittelabteilung freigegeben werden. Dies gilt u.a. für Bundesvorhaben, europäische Projekte, EFRE- und ESF-Projekte sowie koordinierte Programme der DFG (z.B. Sonderforschungsbereiche und Graduiertenkollegs).

    Bitte reichen Sie in diesen Fällen den Antragsentwurf mit der Budgetkalkulation sowie den ausgefüllten Formblättern zusammen mit einer vorläufigen Drittmittelanzeige bei der Drittmittelverwaltung (Sachgebiet 14) ein. Hier werden auch ggf. erforderliche Unterschriften der Hochschulleitung eingeholt. Im Sinne einer Antragsvorprüfung steht Ihnen die Förderberatung zur Verfügung.

    Die Förderberatung berät Sie zudem bei Fragen zur Erstellung der vorläufigen Drittmittelanzeige, zu Möglichkeiten der Kofinanzierung oder zu der Zusammenstellung der prüffähigen Unterlagen.

    Bitte planen Sie für die Prüfung des Antragsentwurfs ausreichend Zeit, i.d.R. 10 Arbeitstage ein. Ggf. kommt die Drittmittelverwaltung mit Rückfragen auf Sie zu und die Überarbeitung von Unterlagen z.B. des Budgets ist erforderlich. Die Prüfung wird u.U. erheblich beschleunigt, wenn Sie bereits frühzeitig die Förderberatung oder SG14 in die Antragserstellung einbeziehen.

    Bei der Antragsprüfung werden neben dem Budget und der Finanzierung eines möglichen Eigenanteils auch personalrechtliche Aspekte geprüft, z.B. ob die wissenschaftliche Projektleitung für die Laufzeit und den Abschluss des Projekts sichergestellt ist. Scheidet die Projektleitung absehbar in dem Zeitrahmen bis ca. ein Jahr nach Laufzeitende aus dem Dienst der TU Clausthal aus, so ist darzulegen, wer für die Weiterführung und den Abschluss des Projektes verantwortlich ist.

    Bitte beachten Sie auch die Förderprogramm-spezifischen Hinweise für die Antragsprüfung.

  • Die Antragseinreichung erfolgt in der Regel über elektronische Antragsportale der Fördermittelgeber (Bund: easy-online, EU: Funding & Tenders, DFG: elan-portal etc.). Zum Teil müssen unterzeichnete Originale des Antrags parallel an die Projektträger versendet werden. Hierfür ist i.d.R. die vorgeschaltete Antragsprüfung (siehe oben) und die Unterschrift des Präsidiums, deren Vertreter, z.B. Drittmittelverwaltung SG 14, oder eine Vollmacht des Präsidiums erforderlich.

    Bei Fragen zum Antragsportal der jeweiligen Fördermittelgeber und zum Einreichungsprozess in den speziellen Förderprogrammen berät Sie die Förderberatung.

  • In einigen Programmen müssen den Anträgen auf Verbundvorhaben bereits Entwürfe der Kooperationsvereinbarungen beigefügt werden. Auch ist der Abschluss von vorvertraglichen Regelungen, z.B. Geheimhaltungsvereinbarungen oder „Letter of Intents“, übliche Praxis. Häufig sind Verwertungsvereinbarungen oder Projektstrukturen, die später in Konsortialverträgen geregelt werden, bereits im Antrag darzulegen.

    Das Justiziariat berät Sie als Projektleitung zu allen vertraglichen Angelegenheiten und hält weitere Mustervereinbarungen für die gängigsten Förderer bereit. Einige Mustervereinbarungen für F&E-Vorhaben finden Sie in unseren Arbeitshilfen. Im Erfolgsfall führt das Justiziariat die Vertragsverhandlungen mit den externen Partnern.

Je nach Drittmittelgeber und ggf. auch je nach Förderprogramm sind Besonderheiten, z.B. hinsichtlich der anzusetzenden Personalkosten, der Projektleitung, aber auch hinsichtlich der Einbindung der Hochschulleitung zu beachten. Spezifische Informationen aus Sicht der TU Clausthal erhalten Sie hierzu in unserer Übersicht relevanter Fördermittelgeber und -programme (z.B. Bundesministerien, ZIM, EFRE, EU, ...) sowie auf Nachfrage direkt bei der Förderberatung.

Bitte beachten Sie, dass einige Informationen auf diesen Seiten nur Angehörigen der TU Clausthal zur Verfügung gestellt werden. Um vollen Zugriff auf unser Angebot zu erhalten, benötigen Sie daher ggf. einen VPN-Zugang!

Kontakt

Marc Muster

Marc Muster

Förderberatung national

Telefon: +49 5323 72-7751
E-Mail: marc.muster@tu-clausthal.de

Heike Schröder

Dr. Heike Schröder

Förderberatung EU

Telefon: +49 5323 72-7752
E-Mail: heike.schroeder@tu-clausthal.de

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